Zurück
zur Übersicht
Freibauern-Brunnen in Bernstein
Im Mittelalter war der Besitzer eines Bauernhofes
nicht gleichzeitig auch Grundeigentümer. Der Lehensherr
war der Grundherr, der Bauer war Lehensmann und musste
für das „geliehene Land“ bestimmte Abgaben entrichten
(Zehnt, Zins, Frondienst). Lehensherr konnte der Markgraf
sein aber auch Adelige, Kirche oder Ordenshäuser.
Eine Ausnahme bäuerlicher Besitzverhältnisse
ist bei fünf Hofbesitzern in Bernstein nachgewiesen.
Im Landbuch der Sechsämter von 1499 sind auf Blatt
51 die Hofbesitzer namentlich genannt mit dem Hinweis
„ist sein selbst“. Dies bedeutete, dass Jeder als Grundeigentümer
sein eigener Herr war. Es waren also Leute von niederem
Adel, die freie Bauern – Freibauern – geworden waren
und keine Abgaben entrichten mussten und keinen Frondienst
zu leisten hatten.
Im Juni 1994 wurde in der Dorfmitte von Bernstein
mit einem Festgottesdienst und einem Dorffest ein Granitbrunnen
eingeweiht, der nach dem Wunsch der Bewohner an die
besondere Stellung der damaligen Bauern erinnern soll.
|