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Vom Kösseinewald
Dietmar Herrmann, Wunsiedel

 

1. Waldentwicklung

 

Während der letzten Eiszeit herrschte bei uns ein Klima, das dem der Tundrengebiete des hohen Nordens entsprach.1 Zur Vergletscherung, wie in den Alpen, im Alpenvorland oder in Norddeutschland, kam es im Fichtelgebirge2 nicht. Die Vegetation bestand aus nur wenigen frostresistenten Sträuchern, ein Wald war noch nicht vorhanden. Erst in der Vorwärmezeit (etwa 10.000-6.800 Jahre v. Chr.) begannen Birken und Kiefern einzuwandern. Mit zunehmender Erwärmung folgten Hasel, Eiche, Buche, Fichte und Tanne, wobei es ab der Bronzezeit zu einer Stabilisierung in der Baumartenverteilung kam. Das so entstandene Waldbild hatte Bestand bis zu den ersten Rodungsperioden in unserer Mittelgebirgslandschaft. Zwar fehlen zuverlässige Angaben über Baumartenanteile jener Zeit, grobe Hinweise geben uns aber die pollenanalytischen Untersuchungen aus Hochmooren.3 Der Anteil der Fichte betrug damals nicht über 30 %, in den Hochlagen unseres Gebirges (über 800 m) war sie dominierend.

 

 

Die Tanne war mit mindestens 25 % an der Bestockung beteiligt. Vorherrschend in den Hanglagen des Fichtelgebirges stand mit etwa 30 % die Buche. Die Kiefer hingegen war auf die phyllitischen Randbereiche des Gebirges beschränkt. Daneben waren Bergahorn, Birke, Eiche, Linde und Vogelbeere mit verbreitet.

 

Eine Veränderung der Waldlandschaft trat etwa ab dem 11. Jahrhundert ein, als der Mensch kam, Siedlungsland rodete, Landwirtschaft und Bergbau betrieb. Der Wald lieferte Brenn- und Bauholz und war Werkstoff für viele Gerätschaften.

 

Im Mittelalter waren überall im Fichtelgebirge Köhler am Werk, die große Mengen Holzkohle herstellten. Die hinzukommende regellose Ausbeute der Wälder auch für die Pechgewinnung tat ihr übriges. Da die hierdurch entstandenen Kahlflächen nicht wieder aufgeforstet wurden, gab es Ende des 18. Jahrhunderts in den ortsnahen Bereichen keinen Wald mehr. Aber auch auf den Bergen waren die wertvollen Laubhölzer Buche und Ahorn weitgehend verschwunden und die Fichte bis auf wenige Samenbäume abgeholzt. Zwar wollte man mit Forstordnungen der Waldverwüstung Einhalt gebieten, nicht immer wurde damit aber der gewünschte Erfolg erzielt.
Aus dem Landbuch der Sechsämter erfahren wir, dass "am Luchsberg (Luisenburg) ob Wunsiedel" kein Wald mehr vorhanden war, sondern nur "Stäudich", weil die Wunsiedler "nach ihrem Gefallen das Holz entfernt hatten. Weiter lesen wir, dass bei der Hofmersreut und unten an der Kösseine bis hin zum Rodenzenbach (= Kösseinbach) gutes Holz gestanden hat, das nun abgegangen ist.4 Man sieht also, dass bereits im 15. Jahrhundert der Wald im Kösseinegebiet praktisch nicht mehr vorhanden war. Deshalb erging der landesherrliche Hinweis, dass man den Wald hegen solle "damit das Holz wieder über sich komme".

 

1791 kam die Markgrafschaft Bayreuth, zu der auch das Kösseinegebiet gehörte, an die Krone Preußens. Dabei unterlag das Forstwesen mit einer nunmehr planmäßigen Waldpflege einem völligen Wandel. Minister v. Hardenberg, der mit der Verwaltung der Provinz Bayreuth betraut wurde, berichtet von dem katastrophalen Waldzustand.5 Als Folge des desolaten Zustands wurde 1797 ein Regulativ erlassen, in dem klare Waldbaurichtlinien enthalten waren. So sollten die alten Schläge in eine einheitliche Richtung gebracht werden, um große Flächen an Holz zu erhalten. So begrüßenswert nach den Missständen der Vergangenheit die preußischen Maßnahmen waren, umso unglücklicher waren sie für den Wald selbst. Es entstanden großflächige Fichtenreinbestände, die nach den damaligen betriebswirtschaftlichen Erkenntnissen höchsten Ertrag versprachen. Das Fichtelgebirge wurde zu einem fast reinen "Fichtenwald", in dem Buche und Tanne nur noch in Einzelexemplaren beigemischt waren. Mit der "Verfichtung" kamen schließlich Sturm-, Schnee- und Insektenkatastrophen. Spätere Versuche, eine standortgemäße Mischbestockung zu begründen, brachten nicht den gewünschten Erfolg.6

 

1985 wurde ein Teil des Kösseinestocks aufgrund der starken Immissionsschäden in das "Waldverjüngungsprogramm Fichtelgebirge"7 aufgenommen. Insbesondere die Bestände über 800 in Höhenlage wiesen damals deutliche Schäden auf. Mittlerweile sind geschädigte Bestände auch in tieferen Lagen anzutreffen. Ziel des Sanierungsprogramms ist es, geschädigte Waldbestände rechtzeitig, d. h. bevor sie eventuell absterben und Kahlflächen entstehen, mit jungen standort- und herkunftsgerechten Baumarten (Fichte, Tanne, Buche, Vogelbeere, Bergahorn) zu unterpflanzen. Der noch vorhandene Altholz- bzw. Totholzschirm soll dabei wertvolle Dienste für die nachwachsende, mit deutlich höherem Laubholzanteil ausgestattete Waldgeneration leisten.8 Gezielte Düngungen sollen außerdem zur Steigerung der Vitalität der geschädigten Wälder beitragen.

 

Der Kösseinewald weist eine Vielzahl von Schutzfunktionen auf. Neben Wasser-, Boden-, Klima- und Immissionsschutzwald ist er gleichzeitig Erholungsraum für Einheimische und Urlauber.

Nicht zu vernachlässigen sind auch die Nutzfunktionen. Er ist Lieferant des Rohstoffs Holz, bietet Arbeit und letztendlich auch Einkommen.

 

Waldbesitzverhältnisse

 

Die Wälder des Fichtelgebirges waren nach Inbesitznahme durch die Franken Reichswaldungen. Als im 13. Jahrhundert die Burggrafen von Nürnberg mehr und mehr an Einfluss in unserem Gebiet gewannen, ging aller Wahrscheinlichkeit nach auch das Forstmeisteramt auf die Hohenzollern über. Die Waldungen entwickelten sich allmählich zu Domänenforsten und schließlich zu Staatswaldungen. Die heutigen Waldbesitzverhältnisse im Kösseinestock sind aus der Abbildung 35 ersichtlich. Das Waldgebiet teilt sich der Bayerische Staat, die Stadt Wunsiedel und die Forst Ebnath AG, wobei Enklaven von Privatwaldbesitzern eingestreut sind.
Durch das Landbuch von 1499 wissen wir, dass die "Hohe Kössa" mit ihren Vorhölzern Ehewald und Pfefferlob zur Bayreuther Markgrafschaft gehörte. Der südliche Bereich des Gebirgsstoc

ks unterstand dem Fürstentum Obere Pfalz/Bayern. Teile davon, es handelt sich um den Distrikt Grünersberg, gehörte ursprünglich dem Stift Waldsassen und wurde später bayerisch. Von 1803 bis 1873 wurden die Einkünfte aus diesem Distrikt zum Unterhalt des Alexandersbades verwendet.9

 

Das Waldgebiet der Luisenburg und des Burgsteins befindet sich im Eigentum der Stadt Wunsiedel. Bereits zwischen 1352 und 1393 übergaben die Burggrafen das damalige Luxburggebiet der Sechsämtermetropole, was sich später als großer Vorteil für diese zeigen sollte.10

 

Beim Studium der Karte fallen am Südhang der Kösseine die Bezeichnungen Hirschberges oder Gasteller Wald auf. Die Freiherren von Hirschberg, jahrhundertelang Besitzer der Hofmark Ebnath, verkauften 1870 ihren Waldbesitz den Grafen von Castell. Diese wiederum veräußerten das Waldgebiet 1936 an die sächsische Tüllfabrik Flöha AG, wobei Teile davon der Firmenchef Siems erwarb. Nach dem Krieg wurde der Waldbesitz in die Forst Ebnath AG umfirmiert, der Siemsche Anteil an der Kösseine von den Erben 1971 dem Bayer. Staat verkauft (heutiger Distrikt III Gasteller Wald). 11

 

An die Hirschberges bzw. Gasteller Waldbesitzer erinnern heute noch der Große Reinstein am Kösseine-Ringweg und die beiden Grenzsteine beim Pfalzbrunnen.

 

2. Forstordnungen und -gesetze

 

Forstordnungen der Landesherren sollten die Waldwirtschaft regeln. Sie wurden aus Sorge vor einer Holznot erlassen. Für das Kösseinegebiet galt für den markgräflichen Teil die "Waltordnung und Forstrecht in den Funff Ambten", die wir im Landbuch von 1499 finden. 12 Den Untertanen wurde aufgetragen, dass sie den Wald hegen sollen, damit er sich wieder erholen könne. Auch im Bereich der Kösseine, in Richtung Kleinwendern, solle der Wald geschont werden. Für die Gegend um Reichenbach wurde geraten, kein Holz für Kohlebrenner abzugeben. Gebote und Verbote wurden jedoch nicht immer eingehalten.

 

Auch für das Oberpfälzer Gebiet erließ man 1694 eine "Wald- und Kohlordnung".13 Unter preußischer Verwaltung wurde 1798 ein Regulativ über die Bewirtschaftung der Domänenforsten in den fränkischen Fürstentümern erlassen, das bestimmte Waldbaurichtlinien vorsah. Ab der Zugehörigkeit zu Bayern war das Forstgesetz von 1852 zu beachten. Heute gilt das

Waldgesetz für Bayern, das am 1. 1. 1975 in Kraft trat.

 

3. Forstorganisation

 

Die Leitung und Beaufsichtigung des Forstwesens war zunächst einem Forstmeister übertragen, der für das gesamte Territorium zuständig war. Er taucht erstmals 1398 auf bei der Einführung des Zeidelgerichts in Weißenstadt. Die Zeidler mussten nach Artikel 1 der Zeidelordnung jedes Jahr zwei Gerichtstage besuchen, wobei das Gericht unter Vorsitz eines Forstmeisters tagte." Als untere Forstorgane fungierten Forstknechte. Für den markgräflichen Bereich der Kösseine war 1499 der Forstknecht Hans Hecker aus Wunsiedel zuständig.15 1542 erfolgte eine Neuorganisation der Forstverwaltung. Man setzte für markgräfliche Forsten im Fichtelgebirge zwei Forstmeister ein. Einer hatte seinen Sitz in Wunsiedel, ihm unterstanden die Forstknechte zu Wunsiedel, Hohenberg, Marktleuthen, Höchstädt, Selb, im Reichsforst Arzberg, zu Kirchenlamitz und Weißenstadt. Der zweite Forstmeister "am Fichtelberg" hatte seinen Sitz in (Bad) Berneck und war Vorgesetzter der Forstknechte zu Wülfersreuth, Bischofsgrün und Steinach. 16

 

Bis 1795 war dem Oberforstmeisteramt eine eigene Gerichtsbarkeit eingeräumt. Durch die preußische Organisation von 1797 wurde die Leitung der äußeren und inneren Forstwirtschaft der "obergebürgischen Kriegs- und Domänenkammer" zu Bayreuth übertragen, welcher ein Oberforstmeister beigegeben war.17 Der "oberländische Oberforstmeister" beaufsichtigte fünf Forstmeistereien, wobei für die Kösseinewaldungen damals die Forstinspektion Tröstau zuständig war.

 

Der südliche Kösseinewald, soweit er nicht in Privatbesitz war, unterstand 1531 dem "Vorstmeister aufm Norgkaw". Die Entwicklung und Gliederung der Forstverwaltung auf der Unterstufe war auch auf dem Gebiet der Oberpfalz vielfachen Änderungen unterworfen, die teilweise mit den Änderungen der Kreis- bzw. Regierungsbezirksgrenzen einhergingen. Gebietsneueinteilungen fanden 1810, 1822 und 1852 statt. Ab 1885 war das südliche Kösseinegebiet dem Forstamt Riglasreuth zugeordnet.18 Der größte Teil der Kösseinewälder wird nun vom Forstamt Wunsiedel betreut.

 

4. Holznutzung

 

Damals und heute ist der Kösseinewald ein wichtiger Holzlieferant. "Item die Bauern um Wunsiedel in den vorgeschriebenen Dörfern die hauen Lachterholz, wieviel und wo sie wollen; das verkaufen sie in die Stadt Wunsiedel; davon geben sie ganz nichts . . ." wird 1499 Klage geführt.19 Bei der Holznutzung (Stamm- und Brennholz) scheint man damals großzügig verfahren zu sein. Die ungeregelte Entnahme in den Vorhölzern führte zu großen Waldverwüstungen. Trotz verschiedener Anweisungen an die Forstknechte und Festlegungen über Nutzungsentgelte kam es bei der Holznutzung zu dauernden Missständen. Erst die planmäßige Waldpflege und Forstwirtschaft unter preußischer Verwaltung brachte eine wesentliche Besserung.

 

Heute wird im Kösseinegebiet durch die Waldbesitzer eine naturgemäße Waldwirtschaft betrieben, die Kahlschläge und schnelle Verjüngungsverfahren ablehnt und stattdessen eine stammweise Nutzung vorsieht. Das Holz geht im Wesentlichen als Stammholz an S

ägewerke, teils wird es als Industrieholz zur Herstellung von Papier, Holzwolle oder Spanplatten verwendet.

 

5. Kohlebrenner

 

"Den allerhöchsten Holzverderbs verursachten die übermäßig vielen Hammerwerke" liest man in einer zeitgenössischen Heimatschrift. Tatsächlich ist der Bergbau20 im Fichtelgebirge sehr alt und im Zuge der Erzgewinnung und -verarbeitung wurde viel Holz benötigt, besonders für die Herstellung von Holzkohlen. Den Hammerwerken war der Holzverbrauch ohne Einschränkung gestattet, denn der Landesherr hatte ein reges Interesse an der Ausbeute der Erzvorkommen, verdiente doch auch er an diesem Gewerbe.

 

Im Norden des Kösseinestocks arbeiteten Hammerherren in Werken an der Röslau21, die Zinn- und Eisenerz schmolzen. Südlich der Kösseine, auf Oberpfälzer Seite, arbeiteten ebenfalls viele, zum Bergamt Fichtelberg gehörige Hammerwerke. 22 Das Kohlholz mussten u. a. auch die Kösseinewälder liefern. Ein Vorfall 1493 zeigt, dass die Wunsiedler Hans Leubel, Niklas Schirndinger und Fritz von End vom Hardt zwischen dem Wolfstein und Grünlas, also bereits auf Oberpfälzer Gebiet, Kohlholz nach Wunsiedel abtransportierten, was zu einer heftigen Beschwerde der Oberpfälzer führte. 23

 

6. Pechgewinnung

 

Die Harznutzung 24 an Föhre und Fichte ist auch im Kösseinewald nachweisbar. Beim Studium der Karte finden wir bei Schurbach die Flurabteilung "Pechriß". Dass dort die Pechscharrer auch unerlaubt tätig waren, geht aus der Wald- und Kohlordnung des Fürstentums der Oberen Pfalz von 1694 hervor, denn bei Zuwiderhandlungen wurde "hiemit bei Leibs und peinliche Straff' vorgegangen .25 An der Straße von Schwarzenreuth nach Neusorg liegt der Ortsteil Wäsch, bei dem es sich um eine Schmierbrennerei (= Pechsiederei) gehandelt haben Soll.26 Auch im Luisenburggebiet wurde Pech gerissen und gesotten, wie aus den Stadtkammerrechnungen 1722 bis 1836 hervorgeht. 27

 

7. Waldweide

 

Im Mittelalter erzeugten die bäuerlichen Betriebe wenig Futtermittel, der Weidebetrieb und auch die Waldweide waren deshalb für die Ernährung der großen Viehherden unerlässlich. Nach Aufzeichnungen des Jahres 1564 durften die Bauern der Orte Breitenbrunn, Schönbrunn, Grötschenreuth und Tröstau ihr Vieh in den markgräflichen Wald an der Kösseine treiben. Als Hut- und Triftbereich werden in der Waldbereitung von 1573 genannt: für Breitenbrunn die Luisenburg, Kösseine, Schauerberg und Haberstein, für Schönbrunn die Kösseine mit Wurmloh und Pfefferlob. Die Grötschenreuther ließen ihr Vieh in der Kösseine und Matze weiden, die Sichersreuther ebenfalls in der Kösseine, am Mühlstein und in der Langelohe. Die Bauern aus den Orten Schurbach hatten ebenfalls das Weiderecht im Hirschberger bzw. Gasteller Wald.23 Das Luisenburggebiet, das sich im städtischen Besitz befand, diente dem Vieh der unteren Stadt Wunsiedel als Weideland. Dort gab es in manchen Zeiten bis zu 500 Kühen.30

 

Waldstreu-, Gras- und Leseholznutzung

 

Der Übergang zur Stallfütterung hat den Wald von der Last der Waldweide befreit, hat aber gleichzeitig der Streunutzung Eingang verschafft. Ab Mitte des 18. Jahrhunderts holten sich die Bauern auch aus den siedlungsnahen Gebieten der Kösseine große Mengen von Waldstreu zur Einstreuung in die Ställe. Dadurch wurden dem Waldboden wichtige Nährstoffe entzogen.
Während die Abgabe von Grasrupfscheinen nach dem 2. Weltkrieg auf ein geringes Maß zurückging, hatte sich die Leseholznutzung in einen nicht unbedeutenden Umfang erhöht. Dies erforderte seinerzeit eine aufmerksame Forstschutztätigkeit, um waldschädliche und unerlaubte Übergriffe zu vermeiden.

 

8. Zeidelweide

 

Seit ältesten Zeiten waren Honig und Wachs, die Erzeugnisse der Biene, für die Menschen unersetzlich. Honig war der einzige Süßstoff und er diente auch als Heilmittel. Das Wachs verwendete man zur Herstellung von Kerzen, die als Beleuchtungsmittel ihren Zweck erfüllten. Die intensive Waldbienenzucht der Berufsgruppe der Zeidler förderte die Erzeugung von Honig und Wachs. Wie ausgeprägt die Zeidelei in unserem Gebiet war, zeigt die von Burggraf Friedrich III. am 30. 5. 1398 erlassene Zeidelordnung. 31

 

Aus der Verkaufsurkunde von 1283 erfahren wir, dass im südlichen Kösseinegebiet Waldbienenzucht betrieben wurde. Herzog Ludwig der Strenge, Pfalzgraf bei Rhein und Herzog in Bayern, erhielt aus dem leuchtenbergischen Herrschaftsgebiet u. a. - . . in Choczin dimidian Zeidelwaide . . .", die halbe Zeidelweide in der Kösseine also.32 Auch im Stadtwald der Luisenburg geben Flurnamen Kunde von der Waldbienenwirtschaft. Das Rainungsprotokoll von 1543 nennt an der nordwestlichen Grenze der Luxburg die "Zeidelwaidt", an der südwestlichen den "Zeidelberg". Und in der Mitte des Luxburggebietes (sö vom Kreuz) liegt heute noch die Waldabteilung "Bienstock".33

 

9. Jagd

 

Ursprünglich spielte die Jagd in den Wäldern die ausschlaggebende Rolle, forstliche Zielsetzungen hingegen waren wegen des guten Waldbestandes zunächst von geringerer Bedeutung. Über Zusammensetzung und Verbreitung des Wildes im Fichtelgebirge wissen wir genaueres erst nach Einführung der Jagdstatistik. Für die früheren Jahrhunderte erhalten wir lediglich pauschale Hinweise über den Wildreichtum von älteren Heimatschriftstellern. 34 Wie aus Klageschriften hervorgeht, entstanden den Bauern große Schäden an Feldern und Wiesen. Das "Fürstliche Mandat in Wildprets- und Verwaltungssachen" von Markgraf Christian Ernst vom 15. 4. 166335 regelte erstmals die jagdrechtlichen Verhältnisse in der Markgrafschaft Bayreuth. Es sollte Abhilfe schaffen für entstehende Wildschäden. Eine grundlegende Änderung erfolgte auch hier erst unter preußischer Verwaltung, denn aus der Denkschrift von 1797 erfahren wir, dass durch die Abschaffung des hohen Wildes Verbesserungen für den Landwirt un

d auch für die Forstkulturen eintraten. 36

 

Wie es mit der Jagd im Kösseinegebiet aussah, ist nicht bekannt. Es ist anzunehmen, dass die Bewohner der umliegenden Orte dort die niedere Jagd ausüben durften. Aus einem Schreiben des Oberforstmeisters v. Thüna vom 2.5. 1664 geht hervor, dass die Wunsiedler Bürger "dahinein lauffen, Ihres gefallen schiessen und platzen, auch Fallen schlagen", wo sonst die fürstliche Durchlaucht die Jagd auszuüben pflegte.37 Dabei erfahren wir, dass das Kösseinegebiet ein vorzügliches Auerhahn-Jagdrevier für den Bayreuther Markgrafen gewesen sein muss.

 

10. Stein- und Sandgewinnung

 

Die Gewinnung des Granits im Kösseinegebiet reicht wohl sehr weit zurück. Granitsteine, die man zunächst nur oberflächlich gewann, fanden Verwendung für den Burgen- und später Hausbau. Insbesondere gewann man Werkstücke für Treppenstufen und Gesimse, im ländlichen und städtischen Bereich waren es Brunnen und Brunnentröge, die aus dem heimischen Material hergestellt wurden. Besonders wählerisch zeigte man sich nicht in der Qualität des Granits und suchte wegen der Transportschwierigkeiten die jeweils günstig gelegenen Fundorte auf38

 

Bis 1721 herrschte die regellose, uneingeschränkte Gewinnung des Granits. Durch die Verordnung des Markgrafen Georg Wilhelm vom 14. 10. 1721 wurde der Granit zum mutbaren Mineral erklärt und damit der Bergordnung von 1619 unterworfen, nach welcher nur diejenigen Steine aller Art brechen durften, die einen vom Bergamt ausgestellten Lehenschein hatten. 1724 wurde nach vorschriftsmäßig eingelegter Mutung auf Granitgewinnung das Gebiet "in der Lusburg, bei Fahrenbach und Breitenbrunn" in Lehen gegeben. Neben dem allgemein üblichen Rezeßgeld war ein Stückzins in verschiedenen Abstufungen für gefertigte Werkstücke zu entrichten. In bayerischer Zeit kam es dann zu verschiedenen Gesetzen und Verordnungen, wobei vom Jahr 1874 an in den Staatswaldungen den Forstbehörden alleine die Vergabe der Bruchflächen übertragen wurde. 39

 

Das Steinhauergewerbe im Fichtelgebirge erlebte einen bedeutenden Aufschwung mit dem Eisenbahnbau in Oberfranken. Große Mengen an Granitquadern wurden benötigt für Bahnschwellen, Durchlässe, Brücken, Stützmauern und Bahnhofsgebäude. Als 1873 die Bahnstrecke im südlichen Fichtelgebirge gebaut wurde, begann auch rings um die Kösseine ein intensiver Granitabbau. So verwendete man Kösseinegranit beim Bau des Tunnels "Armesberg" und "Langentheilen" auf der Strecke Kirchenlaibach - Neusorg -Marktredwitz. Als die Firma Grasyma AG Wunsiede140 ein Nebenwerk in Neusorg errichtete, baute sie eine Schmalspurbahn von den Steinbrüchen bei Oberschurbach nach Neusorg. Der Verlauf ist heute noch bekannt unter der Bezeichnung "Rollbahn".

 

Aus dem Luxburggebiet holten sich schon in frühester Zeit die Wunsiedler Granitsteine zum Haus- und Brunnenbau. 1630 schrieb ein Nürnberger Messinghüttenwerksbesitzer an den Hauptmann von Wunsiedel, er hätte nach langen Proben herausgefunden, dass der Stein "am Losgebirge bei Wendern" sehr tauglich wäre, um Messinggußformen daraus zu machen.` Pachelbel berichtet 1716, dass Luxburggranit nach Nürnberg, Mainz, Frankfurt, Köln und bis nach Holland geliefert wurde. Aus den Stadtkammerrechnungen kann darüber hinaus noch Kassel, Memmingen und Auerbach/Sachsen nachgewiesen werden.42

 

Anmerkungen:

 

1 Vgl. Hasel, Karl: Forstgeschichte. Hamburg-Berlin 1985.
2 Noelp, Georg: Gibt es im Fichtelgebirge Spuren der Eiszeit? In: Siebenstern 1927, S. 55-57 und S. 145-146; Scherzen, Conrad (1962), S. 59.
3 Firbas, F. und Rochow, M.: Zur Geschichte der Moore und Wälder im Fichtelgebirge. In: Forst-wiss. Centralblatt, 1956 S. 367-380.
4 Landbuch Blatt 393.
5 Meyer, Christian (1896), § 159.
6 Mahr, Josef (1954), S. 33 f.
7 Bayer. Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft u. Forsten: Der Wald in Oberfranken, München 1989 (S. 26-27).
8 Pfahler, Winfried: Informationsblatt für den Wanderer und Besucher des Kösseinegipfels. Abgedruckt in Siebenstern 1992, S. 7-9; Frankenpost Wun I v. 29. 8. 1991.
9 Mahr, Josef (1954), S. 15.
10 Jäger, Elisabeth (1987), S. 71.
11 Müller-Ihl, Hans: Hofmark Ebnath, Coburg 1979 (S. 24-27).
12 Landbuc

h Blatt 393.
13 Lori, Johann Georg: Sammlung des baierischen Bergrechts, München 1764, (CCLI, S. 557-579); Bayerl, Lorenz: Von der ersten Waldordnung der oberen Pfalz aus dem Jahre 1694, In: Siebenstern 1933, S. 87-88.
14 Weidner, Herbert (1990), S. 35: Abdruck der Zeidelordnung.
15 Landbuch Blatt 393.
16 Mahr, Josef: Aus der Forstgeschichte des Sechsämterlandes. In: Allgemeine Forstzeitschrift, 1973 S. 651.
17 Meyer, Christian (1896), §§ 57, 160, 161.
18 Emmerig, Ernst: Zur Behördengeschichte der Oberpfalz von Montgelas bis heute. In: OH 1985, S. 7-30.
19 Landbuch Blatt 393.
20 Vgl. Schmidttill, Ernst: Zur Geschichte des Eisenerzbergbaus im südlichen Fichtelgebirge, Kulmbach 1963 (Die Plassenburg Bd. 18).
21 Jäger, Elisabeth (1987), S. 79.
22 Götschmann, Dirk: Oberpfälzer Eisen, Theuern 1985.
23 Thieser, Bernd: Hirschberg-Materialien "Die Hirschber

gen zu Ebnath – Schwarzenreuth" (unveröffentlicht).
24 Vgl. Veh, Frieda-Maria (1971), S. 63-74.
25 Wald- und Kohlordnung des Fürstentums der oberen Pfalz von Kurfürst Max Emanuel 1694, § XXXVII, 2. Teil.
26 Sturm, Heribert (1975), S. 321 (Schwarzenreuth).
27 Veh, Frieda-Maria (1971), S. 67.
28 Mahr, Josef (1954), S. 73 f.
29 Für Hinweise danke ich Herrn Paul König, Schurbach
30 AO 1961, S. 124
31 Weidner, Herbert (1990), S. 35 f.
32 Sturm, Heribert (1975), S. 10 Anm. 18.
33 AO 1961, S. 126
34 z. B. J. Will (1692) und J. C. Pachelbel (1716).
35 Elßmann, Helmut: Beiträge zur Geschichte der Jagd und Wildhege im Fichtelgebirge. In: NWBG Band IX 1955/57, S. 351-360.
36 Meyer, Christian (1896), § 172.
37 StdA Wunsiedel, Akt XXXIII/64.
38 Bergmann, Karl: Die Fichtelgebirgsche Granitindustrie. Weißenstadt

1948 (Diss.).
39 Meißner, F.: Die Granitgewinnung im Fichtelgebirge auf Grund bergamtlicher Belehnung in historischer u. rechtlicher Beleuchtung. Bayreuth 1902.
40 Gegründet 1909, Konkurs 1992.
41 AO 1961, S. 126.
42 StdA Wunsiedel, Akt XXXI/22.

 

Diese Abhandlung steht im Buch "Die Kösseine im Fichtelgebirge", Heft 3/1993 der FGV-Schriftenreihe Das Fichtelgebirge. Das Heft ist vergriffen. Im neuen Buch von Dietmar Herrmann "Rund um die Kösseine" Heft 18/2011 konnte der Aufsatz aus Platzgründen leider nicht mit abgedruckt werden.

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