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Vom Kösseinewald
Dietmar Herrmann, Wunsiedel
1. Waldentwicklung
Während der letzten Eiszeit
herrschte bei uns ein Klima, das dem der Tundrengebiete
des hohen Nordens entsprach.1 Zur Vergletscherung, wie
in den Alpen, im Alpenvorland oder in Norddeutschland,
kam es im Fichtelgebirge2 nicht. Die Vegetation bestand
aus nur wenigen frostresistenten Sträuchern, ein
Wald war noch nicht vorhanden. Erst in der Vorwärmezeit
(etwa 10.000-6.800 Jahre v. Chr.) begannen Birken und
Kiefern einzuwandern. Mit zunehmender Erwärmung
folgten Hasel, Eiche, Buche, Fichte und Tanne, wobei
es ab der Bronzezeit zu einer Stabilisierung in der
Baumartenverteilung kam. Das so entstandene Waldbild
hatte Bestand bis zu den ersten Rodungsperioden in unserer
Mittelgebirgslandschaft. Zwar fehlen zuverlässige
Angaben über Baumartenanteile jener Zeit, grobe
Hinweise geben uns aber die pollenanalytischen Untersuchungen
aus Hochmooren.3 Der Anteil der Fichte betrug damals
nicht über 30 %, in den Hochlagen unseres Gebirges
(über 800 m) war sie dominierend.
Die Tanne war mit mindestens 25 %
an der Bestockung beteiligt. Vorherrschend in den Hanglagen
des Fichtelgebirges stand mit etwa 30 % die Buche. Die
Kiefer hingegen war auf die phyllitischen Randbereiche
des Gebirges beschränkt. Daneben waren Bergahorn,
Birke, Eiche, Linde und Vogelbeere mit verbreitet.
Eine Veränderung der Waldlandschaft
trat etwa ab dem 11. Jahrhundert ein, als der Mensch
kam, Siedlungsland rodete, Landwirtschaft und Bergbau
betrieb. Der Wald lieferte Brenn- und Bauholz und war
Werkstoff für viele Gerätschaften.
Im Mittelalter waren überall
im Fichtelgebirge Köhler am Werk, die große
Mengen Holzkohle herstellten. Die hinzukommende regellose
Ausbeute der Wälder auch für die Pechgewinnung
tat ihr übriges. Da die hierdurch entstandenen
Kahlflächen nicht wieder aufgeforstet wurden, gab
es Ende des 18. Jahrhunderts in den ortsnahen Bereichen
keinen Wald mehr. Aber auch auf den Bergen waren die
wertvollen Laubhölzer Buche und Ahorn weitgehend
verschwunden und die Fichte bis auf wenige Samenbäume
abgeholzt. Zwar wollte man mit Forstordnungen der Waldverwüstung
Einhalt gebieten, nicht immer wurde damit aber der gewünschte
Erfolg erzielt.
Aus dem Landbuch der Sechsämter erfahren wir, dass
"am Luchsberg (Luisenburg) ob Wunsiedel" kein
Wald mehr vorhanden war, sondern nur "Stäudich",
weil die Wunsiedler "nach ihrem Gefallen das Holz
entfernt hatten. Weiter lesen wir, dass bei der Hofmersreut
und unten an der Kösseine bis hin zum Rodenzenbach
(= Kösseinbach) gutes Holz gestanden hat, das nun
abgegangen ist.4 Man sieht also, dass bereits im 15.
Jahrhundert der Wald im Kösseinegebiet praktisch
nicht mehr vorhanden war. Deshalb erging der landesherrliche
Hinweis, dass man den Wald hegen solle "damit das
Holz wieder über sich komme".
1791 kam die Markgrafschaft Bayreuth,
zu der auch das Kösseinegebiet gehörte, an
die Krone Preußens. Dabei unterlag das Forstwesen
mit einer nunmehr planmäßigen Waldpflege
einem völligen Wandel. Minister v. Hardenberg,
der mit der Verwaltung der Provinz Bayreuth betraut
wurde, berichtet von dem katastrophalen Waldzustand.5
Als Folge des desolaten Zustands wurde 1797 ein Regulativ
erlassen, in dem klare Waldbaurichtlinien enthalten
waren. So sollten die alten Schläge in eine einheitliche
Richtung gebracht werden, um große Flächen
an Holz zu erhalten. So begrüßenswert nach
den Missständen der Vergangenheit die preußischen
Maßnahmen waren, umso unglücklicher waren
sie für den Wald selbst. Es entstanden großflächige
Fichtenreinbestände, die nach den damaligen betriebswirtschaftlichen
Erkenntnissen höchsten Ertrag versprachen. Das
Fichtelgebirge wurde zu einem fast reinen "Fichtenwald",
in dem Buche und Tanne nur noch in Einzelexemplaren
beigemischt waren. Mit der "Verfichtung" kamen
schließlich Sturm-, Schnee- und Insektenkatastrophen.
Spätere Versuche, eine standortgemäße
Mischbestockung zu begründen, brachten nicht den
gewünschten Erfolg.6
1985 wurde ein Teil des Kösseinestocks
aufgrund der starken Immissionsschäden in das "Waldverjüngungsprogramm
Fichtelgebirge"7 aufgenommen. Insbesondere die
Bestände über 800 in Höhenlage wiesen
damals deutliche Schäden auf. Mittlerweile sind
geschädigte Bestände auch in tieferen Lagen
anzutreffen. Ziel des Sanierungsprogramms ist es, geschädigte
Waldbestände rechtzeitig, d. h. bevor sie eventuell
absterben und Kahlflächen entstehen, mit jungen
standort- und herkunftsgerechten Baumarten (Fichte,
Tanne, Buche, Vogelbeere, Bergahorn) zu unterpflanzen.
Der noch vorhandene Altholz- bzw. Totholzschirm soll
dabei wertvolle Dienste für die nachwachsende,
mit deutlich höherem Laubholzanteil ausgestattete
Waldgeneration leisten.8 Gezielte Düngungen sollen
außerdem zur Steigerung der Vitalität der
geschädigten Wälder beitragen.
Der Kösseinewald weist eine
Vielzahl von Schutzfunktionen auf. Neben Wasser-, Boden-,
Klima- und Immissionsschutzwald ist er gleichzeitig
Erholungsraum für Einheimische und Urlauber.
Nicht zu vernachlässigen sind
auch die Nutzfunktionen. Er ist Lieferant des Rohstoffs
Holz, bietet Arbeit und letztendlich auch Einkommen.
Waldbesitzverhältnisse
Die Wälder des Fichtelgebirges
waren nach Inbesitznahme durch die Franken Reichswaldungen.
Als im 13. Jahrhundert die Burggrafen von Nürnberg
mehr und mehr an Einfluss in unserem Gebiet gewannen,
ging aller Wahrscheinlichkeit nach auch das Forstmeisteramt
auf die Hohenzollern über. Die Waldungen entwickelten
sich allmählich zu Domänenforsten und schließlich
zu Staatswaldungen. Die heutigen Waldbesitzverhältnisse
im Kösseinestock sind aus der Abbildung 35 ersichtlich.
Das Waldgebiet teilt sich der Bayerische Staat, die
Stadt Wunsiedel und die Forst Ebnath AG, wobei Enklaven
von Privatwaldbesitzern eingestreut sind.
Durch das Landbuch von 1499 wissen wir, dass die "Hohe
Kössa" mit ihren Vorhölzern Ehewald und
Pfefferlob zur Bayreuther Markgrafschaft gehörte.
Der südliche Bereich des Gebirgsstoc
ks unterstand dem Fürstentum
Obere Pfalz/Bayern. Teile davon, es handelt sich um
den Distrikt Grünersberg, gehörte ursprünglich
dem Stift Waldsassen und wurde später bayerisch.
Von 1803 bis 1873 wurden die Einkünfte aus diesem
Distrikt zum Unterhalt des Alexandersbades verwendet.9
Das Waldgebiet der Luisenburg und
des Burgsteins befindet sich im Eigentum der Stadt Wunsiedel.
Bereits zwischen 1352 und 1393 übergaben die Burggrafen
das damalige Luxburggebiet der Sechsämtermetropole,
was sich später als großer Vorteil für
diese zeigen sollte.10
Beim Studium der Karte fallen am
Südhang der Kösseine die Bezeichnungen Hirschberges
oder Gasteller Wald auf. Die Freiherren von Hirschberg,
jahrhundertelang Besitzer der Hofmark Ebnath, verkauften
1870 ihren Waldbesitz den Grafen von Castell. Diese
wiederum veräußerten das Waldgebiet 1936
an die sächsische Tüllfabrik Flöha AG,
wobei Teile davon der Firmenchef Siems erwarb. Nach
dem Krieg wurde der Waldbesitz in die Forst Ebnath AG
umfirmiert, der Siemsche Anteil an der Kösseine
von den Erben 1971 dem Bayer. Staat verkauft (heutiger
Distrikt III Gasteller Wald). 11
An die Hirschberges bzw. Gasteller
Waldbesitzer erinnern heute noch der Große Reinstein
am Kösseine-Ringweg und die beiden Grenzsteine
beim Pfalzbrunnen.
2. Forstordnungen und -gesetze
Forstordnungen der Landesherren sollten
die Waldwirtschaft regeln. Sie wurden aus Sorge vor
einer Holznot erlassen. Für das Kösseinegebiet
galt für den markgräflichen Teil die "Waltordnung
und Forstrecht in den Funff Ambten", die wir im
Landbuch von 1499 finden. 12 Den Untertanen wurde aufgetragen,
dass sie den Wald hegen sollen, damit er sich wieder
erholen könne. Auch im Bereich der Kösseine,
in Richtung Kleinwendern, solle der Wald geschont werden.
Für die Gegend um Reichenbach wurde geraten, kein
Holz für Kohlebrenner abzugeben. Gebote und Verbote
wurden jedoch nicht immer eingehalten.
Auch für das Oberpfälzer
Gebiet erließ man 1694 eine "Wald- und Kohlordnung".13
Unter preußischer Verwaltung wurde 1798 ein Regulativ
über die Bewirtschaftung der Domänenforsten
in den fränkischen Fürstentümern erlassen,
das bestimmte Waldbaurichtlinien vorsah. Ab der Zugehörigkeit
zu Bayern war das Forstgesetz von 1852 zu beachten.
Heute gilt das
Waldgesetz für Bayern, das am
1. 1. 1975 in Kraft trat.
3. Forstorganisation
Die Leitung und Beaufsichtigung des
Forstwesens war zunächst einem Forstmeister übertragen,
der für das gesamte Territorium zuständig
war. Er taucht erstmals 1398 auf bei der Einführung
des Zeidelgerichts in Weißenstadt. Die Zeidler
mussten nach Artikel 1 der Zeidelordnung jedes Jahr
zwei Gerichtstage besuchen, wobei das Gericht unter
Vorsitz eines Forstmeisters tagte." Als untere
Forstorgane fungierten Forstknechte. Für den markgräflichen
Bereich der Kösseine war 1499 der Forstknecht Hans
Hecker aus Wunsiedel zuständig.15 1542 erfolgte
eine Neuorganisation der Forstverwaltung. Man setzte
für markgräfliche Forsten im Fichtelgebirge
zwei Forstmeister ein. Einer hatte seinen Sitz in Wunsiedel,
ihm unterstanden die Forstknechte zu Wunsiedel, Hohenberg,
Marktleuthen, Höchstädt, Selb, im Reichsforst
Arzberg, zu Kirchenlamitz und Weißenstadt. Der
zweite Forstmeister "am Fichtelberg" hatte
seinen Sitz in (Bad) Berneck und war Vorgesetzter der
Forstknechte zu Wülfersreuth, Bischofsgrün
und Steinach. 16
Bis 1795 war dem Oberforstmeisteramt
eine eigene Gerichtsbarkeit eingeräumt. Durch die
preußische Organisation von 1797 wurde die Leitung
der äußeren und inneren Forstwirtschaft der
"obergebürgischen Kriegs- und Domänenkammer"
zu Bayreuth übertragen, welcher ein Oberforstmeister
beigegeben war.17 Der "oberländische Oberforstmeister"
beaufsichtigte fünf Forstmeistereien, wobei für
die Kösseinewaldungen damals die Forstinspektion
Tröstau zuständig war.
Der südliche Kösseinewald,
soweit er nicht in Privatbesitz war, unterstand 1531
dem "Vorstmeister aufm Norgkaw". Die Entwicklung
und Gliederung der Forstverwaltung auf der Unterstufe
war auch auf dem Gebiet der Oberpfalz vielfachen Änderungen
unterworfen, die teilweise mit den Änderungen der
Kreis- bzw. Regierungsbezirksgrenzen einhergingen. Gebietsneueinteilungen
fanden 1810, 1822 und 1852 statt. Ab 1885 war das südliche
Kösseinegebiet dem Forstamt Riglasreuth zugeordnet.18
Der größte Teil der Kösseinewälder
wird nun vom Forstamt Wunsiedel betreut.
4. Holznutzung
Damals und heute ist der Kösseinewald
ein wichtiger Holzlieferant. "Item die Bauern um
Wunsiedel in den vorgeschriebenen Dörfern die hauen
Lachterholz, wieviel und wo sie wollen; das verkaufen
sie in die Stadt Wunsiedel; davon geben sie ganz nichts
. . ." wird 1499 Klage geführt.19 Bei der
Holznutzung (Stamm- und Brennholz) scheint man damals
großzügig verfahren zu sein. Die ungeregelte
Entnahme in den Vorhölzern führte zu großen
Waldverwüstungen. Trotz verschiedener Anweisungen
an die Forstknechte und Festlegungen über Nutzungsentgelte
kam es bei der Holznutzung zu dauernden Missständen.
Erst die planmäßige Waldpflege und Forstwirtschaft
unter preußischer Verwaltung brachte eine wesentliche
Besserung.
Heute wird im Kösseinegebiet
durch die Waldbesitzer eine naturgemäße Waldwirtschaft
betrieben, die Kahlschläge und schnelle Verjüngungsverfahren
ablehnt und stattdessen eine stammweise Nutzung vorsieht.
Das Holz geht im Wesentlichen als Stammholz an S
ägewerke, teils wird es als
Industrieholz zur Herstellung von Papier, Holzwolle
oder Spanplatten verwendet.
5. Kohlebrenner
"Den allerhöchsten Holzverderbs
verursachten die übermäßig vielen Hammerwerke"
liest man in einer zeitgenössischen Heimatschrift.
Tatsächlich ist der Bergbau20 im Fichtelgebirge
sehr alt und im Zuge der Erzgewinnung und -verarbeitung
wurde viel Holz benötigt, besonders für die
Herstellung von Holzkohlen. Den Hammerwerken war der
Holzverbrauch ohne Einschränkung gestattet, denn
der Landesherr hatte ein reges Interesse an der Ausbeute
der Erzvorkommen, verdiente doch auch er an diesem Gewerbe.
Im Norden des Kösseinestocks
arbeiteten Hammerherren in Werken an der Röslau21,
die Zinn- und Eisenerz schmolzen. Südlich der Kösseine,
auf Oberpfälzer Seite, arbeiteten ebenfalls viele,
zum Bergamt Fichtelberg gehörige Hammerwerke. 22
Das Kohlholz mussten u. a. auch die Kösseinewälder
liefern. Ein Vorfall 1493 zeigt, dass die Wunsiedler
Hans Leubel, Niklas Schirndinger und Fritz von End vom
Hardt zwischen dem Wolfstein und Grünlas, also
bereits auf Oberpfälzer Gebiet, Kohlholz nach
Wunsiedel abtransportierten, was zu einer heftigen Beschwerde
der Oberpfälzer führte. 23
6. Pechgewinnung
Die Harznutzung 24 an Föhre
und Fichte ist auch im Kösseinewald nachweisbar.
Beim Studium der Karte finden wir bei Schurbach die
Flurabteilung "Pechriß". Dass dort die
Pechscharrer auch unerlaubt tätig waren, geht aus
der Wald- und Kohlordnung des Fürstentums der Oberen
Pfalz von 1694 hervor, denn bei Zuwiderhandlungen wurde
"hiemit bei Leibs und peinliche Straff' vorgegangen
.25 An der Straße von Schwarzenreuth nach Neusorg
liegt der Ortsteil Wäsch, bei dem es sich um eine
Schmierbrennerei (= Pechsiederei) gehandelt haben Soll.26
Auch im Luisenburggebiet wurde Pech gerissen und gesotten,
wie aus den Stadtkammerrechnungen 1722 bis 1836 hervorgeht.
27
7. Waldweide
Im Mittelalter erzeugten die bäuerlichen
Betriebe wenig Futtermittel, der Weidebetrieb und auch
die Waldweide waren deshalb für die Ernährung
der großen Viehherden unerlässlich. Nach
Aufzeichnungen des Jahres 1564 durften die Bauern der
Orte Breitenbrunn, Schönbrunn, Grötschenreuth
und Tröstau ihr Vieh in den markgräflichen
Wald an der Kösseine treiben. Als Hut- und Triftbereich
werden in der Waldbereitung von 1573 genannt: für
Breitenbrunn die Luisenburg, Kösseine, Schauerberg
und Haberstein, für Schönbrunn die Kösseine
mit Wurmloh und Pfefferlob. Die Grötschenreuther
ließen ihr Vieh in der Kösseine und Matze
weiden, die Sichersreuther ebenfalls in der Kösseine,
am Mühlstein und in der Langelohe. Die Bauern aus
den Orten Schurbach hatten ebenfalls das Weiderecht
im Hirschberger bzw. Gasteller Wald.23 Das Luisenburggebiet,
das sich im städtischen Besitz befand, diente dem
Vieh der unteren Stadt Wunsiedel als Weideland. Dort
gab es in manchen Zeiten bis zu 500 Kühen.30
Waldstreu-, Gras- und Leseholznutzung
Der Übergang zur Stallfütterung
hat den Wald von der Last der Waldweide befreit, hat
aber gleichzeitig der Streunutzung Eingang verschafft.
Ab Mitte des 18. Jahrhunderts holten sich die Bauern
auch aus den siedlungsnahen Gebieten der Kösseine
große Mengen von Waldstreu zur Einstreuung in
die Ställe. Dadurch wurden dem Waldboden wichtige
Nährstoffe entzogen.
Während die Abgabe von Grasrupfscheinen nach dem
2. Weltkrieg auf ein geringes Maß zurückging,
hatte sich die Leseholznutzung in einen nicht unbedeutenden
Umfang erhöht. Dies erforderte seinerzeit eine
aufmerksame Forstschutztätigkeit, um waldschädliche
und unerlaubte Übergriffe zu vermeiden.
8. Zeidelweide
Seit ältesten Zeiten waren Honig
und Wachs, die Erzeugnisse der Biene, für die Menschen
unersetzlich. Honig war der einzige Süßstoff
und er diente auch als Heilmittel. Das Wachs verwendete
man zur Herstellung von Kerzen, die als Beleuchtungsmittel
ihren Zweck erfüllten. Die intensive Waldbienenzucht
der Berufsgruppe der Zeidler förderte die Erzeugung
von Honig und Wachs. Wie ausgeprägt die Zeidelei
in unserem Gebiet war, zeigt die von Burggraf Friedrich
III. am 30. 5. 1398 erlassene Zeidelordnung. 31
Aus der Verkaufsurkunde von 1283
erfahren wir, dass im südlichen Kösseinegebiet
Waldbienenzucht betrieben wurde. Herzog Ludwig der Strenge,
Pfalzgraf bei Rhein und Herzog in Bayern, erhielt aus
dem leuchtenbergischen Herrschaftsgebiet u. a. - . .
in Choczin dimidian Zeidelwaide . . .", die halbe
Zeidelweide in der Kösseine also.32 Auch im Stadtwald
der Luisenburg geben Flurnamen Kunde von der Waldbienenwirtschaft.
Das Rainungsprotokoll von 1543 nennt an der nordwestlichen
Grenze der Luxburg die "Zeidelwaidt", an der
südwestlichen den "Zeidelberg". Und in
der Mitte des Luxburggebietes (sö vom Kreuz) liegt
heute noch die Waldabteilung "Bienstock".33
9. Jagd
Ursprünglich spielte die Jagd
in den Wäldern die ausschlaggebende Rolle, forstliche
Zielsetzungen hingegen waren wegen des guten Waldbestandes
zunächst von geringerer Bedeutung. Über Zusammensetzung
und Verbreitung des Wildes im Fichtelgebirge wissen
wir genaueres erst nach Einführung der Jagdstatistik.
Für die früheren Jahrhunderte erhalten wir
lediglich pauschale Hinweise über den Wildreichtum
von älteren Heimatschriftstellern. 34 Wie aus Klageschriften
hervorgeht, entstanden den Bauern große Schäden
an Feldern und Wiesen. Das "Fürstliche Mandat
in Wildprets- und Verwaltungssachen" von Markgraf
Christian Ernst vom 15. 4. 166335 regelte erstmals die
jagdrechtlichen Verhältnisse in der Markgrafschaft
Bayreuth. Es sollte Abhilfe schaffen für entstehende
Wildschäden. Eine grundlegende Änderung erfolgte
auch hier erst unter preußischer Verwaltung, denn
aus der Denkschrift von 1797 erfahren wir, dass durch
die Abschaffung des hohen Wildes Verbesserungen für
den Landwirt un
d auch für die Forstkulturen
eintraten. 36
Wie es mit der Jagd im Kösseinegebiet
aussah, ist nicht bekannt. Es ist anzunehmen, dass die
Bewohner der umliegenden Orte dort die niedere Jagd
ausüben durften. Aus einem Schreiben des Oberforstmeisters
v. Thüna vom 2.5. 1664 geht hervor, dass die Wunsiedler
Bürger "dahinein lauffen, Ihres gefallen schiessen
und platzen, auch Fallen schlagen", wo sonst die
fürstliche Durchlaucht die Jagd auszuüben
pflegte.37 Dabei erfahren wir, dass das Kösseinegebiet
ein vorzügliches Auerhahn-Jagdrevier für den
Bayreuther Markgrafen gewesen sein muss.
10. Stein- und Sandgewinnung
Die Gewinnung des Granits im Kösseinegebiet
reicht wohl sehr weit zurück. Granitsteine, die
man zunächst nur oberflächlich gewann, fanden
Verwendung für den Burgen- und später Hausbau.
Insbesondere gewann man Werkstücke für Treppenstufen
und Gesimse, im ländlichen und städtischen
Bereich waren es Brunnen und Brunnentröge, die
aus dem heimischen Material hergestellt wurden. Besonders
wählerisch zeigte man sich nicht in der Qualität
des Granits und suchte wegen der Transportschwierigkeiten
die jeweils günstig gelegenen Fundorte auf38
Bis 1721 herrschte die regellose,
uneingeschränkte Gewinnung des Granits. Durch die
Verordnung des Markgrafen Georg Wilhelm vom 14. 10.
1721 wurde der Granit zum mutbaren Mineral erklärt
und damit der Bergordnung von 1619 unterworfen, nach
welcher nur diejenigen Steine aller Art brechen durften,
die einen vom Bergamt ausgestellten Lehenschein hatten.
1724 wurde nach vorschriftsmäßig eingelegter
Mutung auf Granitgewinnung das Gebiet "in der Lusburg,
bei Fahrenbach und Breitenbrunn" in Lehen gegeben.
Neben dem allgemein üblichen Rezeßgeld war
ein Stückzins in verschiedenen Abstufungen für
gefertigte Werkstücke zu entrichten. In bayerischer
Zeit kam es dann zu verschiedenen Gesetzen und Verordnungen,
wobei vom Jahr 1874 an in den Staatswaldungen den Forstbehörden
alleine die Vergabe der Bruchflächen übertragen
wurde. 39
Das Steinhauergewerbe im Fichtelgebirge
erlebte einen bedeutenden Aufschwung mit dem Eisenbahnbau
in Oberfranken. Große Mengen an Granitquadern
wurden benötigt für Bahnschwellen, Durchlässe,
Brücken, Stützmauern und Bahnhofsgebäude.
Als 1873 die Bahnstrecke im südlichen Fichtelgebirge
gebaut wurde, begann auch rings um die Kösseine
ein intensiver Granitabbau. So verwendete man Kösseinegranit
beim Bau des Tunnels "Armesberg" und "Langentheilen"
auf der Strecke Kirchenlaibach - Neusorg -Marktredwitz.
Als die Firma Grasyma AG Wunsiede140 ein Nebenwerk in
Neusorg errichtete, baute sie eine Schmalspurbahn von
den Steinbrüchen bei Oberschurbach nach Neusorg.
Der Verlauf ist heute noch bekannt unter der Bezeichnung
"Rollbahn".
Aus dem Luxburggebiet holten sich
schon in frühester Zeit die Wunsiedler Granitsteine
zum Haus- und Brunnenbau. 1630 schrieb ein Nürnberger
Messinghüttenwerksbesitzer an den Hauptmann von
Wunsiedel, er hätte nach langen Proben herausgefunden,
dass der Stein "am Losgebirge bei Wendern"
sehr tauglich wäre, um Messinggußformen daraus
zu machen.` Pachelbel berichtet 1716, dass Luxburggranit
nach Nürnberg, Mainz, Frankfurt, Köln und
bis nach Holland geliefert wurde. Aus den Stadtkammerrechnungen
kann darüber hinaus noch Kassel, Memmingen und
Auerbach/Sachsen nachgewiesen werden.42
Anmerkungen:
1 Vgl. Hasel, Karl: Forstgeschichte.
Hamburg-Berlin 1985.
2 Noelp, Georg: Gibt es im Fichtelgebirge Spuren der
Eiszeit? In: Siebenstern 1927, S. 55-57 und S. 145-146;
Scherzen, Conrad (1962), S. 59.
3 Firbas, F. und Rochow, M.: Zur Geschichte der Moore
und Wälder im Fichtelgebirge. In: Forst-wiss. Centralblatt,
1956 S. 367-380.
4 Landbuch Blatt 393.
5 Meyer, Christian (1896), § 159.
6 Mahr, Josef (1954), S. 33 f.
7 Bayer. Staatsministerium für Ernährung,
Landwirtschaft u. Forsten: Der Wald in Oberfranken,
München 1989 (S. 26-27).
8 Pfahler, Winfried: Informationsblatt für den
Wanderer und Besucher des Kösseinegipfels. Abgedruckt
in Siebenstern 1992, S. 7-9; Frankenpost Wun I v. 29.
8. 1991.
9 Mahr, Josef (1954), S. 15.
10 Jäger, Elisabeth (1987), S. 71.
11 Müller-Ihl, Hans: Hofmark Ebnath, Coburg 1979
(S. 24-27).
12 Landbuc
h Blatt 393.
13 Lori, Johann Georg: Sammlung des baierischen Bergrechts,
München 1764, (CCLI, S. 557-579); Bayerl, Lorenz:
Von der ersten Waldordnung der oberen Pfalz aus dem
Jahre 1694, In: Siebenstern 1933, S. 87-88.
14 Weidner, Herbert (1990), S. 35: Abdruck der Zeidelordnung.
15 Landbuch Blatt 393.
16 Mahr, Josef: Aus der Forstgeschichte des Sechsämterlandes.
In: Allgemeine Forstzeitschrift, 1973 S. 651.
17 Meyer, Christian (1896), §§ 57, 160, 161.
18 Emmerig, Ernst: Zur Behördengeschichte der Oberpfalz
von Montgelas bis heute. In: OH 1985, S. 7-30.
19 Landbuch Blatt 393.
20 Vgl. Schmidttill, Ernst: Zur Geschichte des Eisenerzbergbaus
im südlichen Fichtelgebirge, Kulmbach 1963 (Die
Plassenburg Bd. 18).
21 Jäger, Elisabeth (1987), S. 79.
22 Götschmann, Dirk: Oberpfälzer Eisen, Theuern
1985.
23 Thieser, Bernd: Hirschberg-Materialien "Die
Hirschber
gen zu Ebnath – Schwarzenreuth"
(unveröffentlicht).
24 Vgl. Veh, Frieda-Maria (1971), S. 63-74.
25 Wald- und Kohlordnung des Fürstentums der oberen
Pfalz von Kurfürst Max Emanuel 1694, § XXXVII,
2. Teil.
26 Sturm, Heribert (1975), S. 321 (Schwarzenreuth).
27 Veh, Frieda-Maria (1971), S. 67.
28 Mahr, Josef (1954), S. 73 f.
29 Für Hinweise danke ich Herrn Paul König,
Schurbach
30 AO 1961, S. 124
31 Weidner, Herbert (1990), S. 35 f.
32 Sturm, Heribert (1975), S. 10 Anm. 18.
33 AO 1961, S. 126
34 z. B. J. Will (1692) und J. C. Pachelbel (1716).
35 Elßmann, Helmut: Beiträge zur Geschichte
der Jagd und Wildhege im Fichtelgebirge. In: NWBG Band
IX 1955/57, S. 351-360.
36 Meyer, Christian (1896), § 172.
37 StdA Wunsiedel, Akt XXXIII/64.
38 Bergmann, Karl: Die Fichtelgebirgsche Granitindustrie.
Weißenstadt
1948 (Diss.).
39 Meißner, F.: Die Granitgewinnung im Fichtelgebirge
auf Grund bergamtlicher Belehnung in historischer u.
rechtlicher Beleuchtung. Bayreuth 1902.
40 Gegründet 1909, Konkurs 1992.
41 AO 1961, S. 126.
42 StdA Wunsiedel, Akt XXXI/22.
Diese Abhandlung steht im Buch "Die Kösseine
im Fichtelgebirge", Heft 3/1993 der FGV-Schriftenreihe
Das Fichtelgebirge. Das Heft ist vergriffen. Im neuen
Buch von Dietmar Herrmann "Rund um die Kösseine"
Heft 18/2011 konnte der Aufsatz aus Platzgründen
leider nicht mit abgedruckt werden. |